Hinweis
gem. § 7 SpaltG
Die Wurth Essenzenfabrik GmbH, FN 277891p, beabsichtigt ihren Betrieb „Erzeugung von Essenzen“ im Wege der Abspaltung zur Aufnahme mit partieller Gesamtrechtsnachfolgewirkung auf die WURTH EF GmbH, FN 603891a mit Stichtag 28.02.2023 (24 Uhr) abzuspalten.
Gem.§ 7 Abs 1.SpaltG wird bekannt gegeben, dass der entsprechende Spaltungs- und Übernahmsvertrag beim Firmenbuch des Landes-als Handelsgericht Wiener Neustadt zu Wurth Essenzenfabrik GmbH eingereicht wurde.
Den Gesellschaftern der Wurth Essenzenfabrik GmbH, FN 277891p wird der Spaltungs- und Übernahmsvertrag sowie die Bezug habenden Bilanzen spätestens 15 Tage vor Beschlussfassung zugesandt.
Gläubiger der Wurth Essenzenfabrik GmbH, FN 277891p, können innerhalb eines Monats ab dem Datum der Einschaltung dieses Hinweises am Sitz der Gesellschaft in den Spaltungs- und Übernahmsvertrag sowie in die spaltungsrelevanten Bilanzen einsehen und werden auf Verlangen kostenlose Abschriften erstellt.
Die Geschäftsführung