Veröffentlichung
invIOs Holding AG
FN 582783 i, Handelsgericht Wien
Vorzeitiger Abbruch der Kapitalerhöhung
invIOs Holding AG (die "Gesellschaft") teilt unter Bezugnahme auf die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.6.2023 veröffentlichte Bezugsaufforderung zur beabsichtigten Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital (die "Bezugsaufforderung") mit, dass der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft am 4.7.2023 beschlossen hat, die laufende Kapitalerhöhung (Bezugsrechtskapitalerhöhung und Privatplatzierung wie jeweils in der Bezugsaufforderung definiert) nicht fortzusetzen und durchzuführen, sondern vorzeitig abzubrechen. Auf die Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs war bereits in der Bezugsaufforderung hingewiesen worden. Allfällige Bezugserklärungen und/oder Zeichnungen, die im Hinblick auf die in der Bezugsaufforderung dargestellte Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital erfolgt sind oder noch erfolgen, bleiben sohin ohne Rechtswirkung. Allenfalls von betroffenen Aktionären und/oder Inverstoren bereits an die Gesellschaft geleistete Zahlungen des Ausgabebetrages werden ohne Verzinsung retourniert.
Diese Bekanntgabe ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von neuen Aktien, Bezugsrechten und/oder Wertpapieren noch eine Finanzanalyse oder eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Diese Bekanntgabe ist nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Jurisdiktionen, in denen dies unzulässig oder rechtswidrig wäre, bestimmt und darf nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in solchen Ländern verteilt oder weitergeleitet werden.
Wien, im Juli 2023
Der Vorstand