Gemäß § 2 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998 (idgF), gelangt für eine fünfjährige Funktionsperiode folgende Position zur öffentlichen Ausschreibung:
Geschäftsführer/in für die Vermögens- und Beteiligungsverwaltung Burgenland GmbH (VBB)
Die Vermögens- und Beteiligungsverwaltung Burgenland GmbH (FN 493731 a), mit Sitz in 7000 Eisenstadt, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Landes Burgenland und wurde zum Zwecke der Beteiligungs- und Vermögensverwaltung für das Land Burgenland errichtet.
Die Geschäftsführung erfolgt nebenberuflich und sieht keine gesonderte Abgeltung vor.
Zentrale Aufgaben des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin sind:
- Operative und strategische Unternehmensführung iSd gesetzlichen Bestimmungen und des Gesellschaftsvertrages
- Wahrnehmung der Aufgaben als geschäftsführende Gesellschafterin der „Burgenländische Landesholding Vermögensverwaltungs GmbH & Co OG“
- Vertretung der Gesellschaft nach außen
Persönliche und fachliche Anforderungen:
- Abgeschlossenes Studium, vorzugsweise im rechtskundigen Bereich
- Kenntnisse und Erfahrung mit den Strukturen des Landes Burgenland und dessen Beteiligungen von Vorteil
- Erfahrung in Finanzierungs- und Re-Finanzierungsangelegenheiten
- Erfahrung im Risikomanagement im Finanzbereich
- Unternehmerische, wirtschaftliche, analytische und methodische Kompetenz
- Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Zielorientiertheit
- Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit, hohe persönliche Integrität und Sozialkompetenz
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 – Finanzen, E-Mail: post.a3@bgld.gv.at
Die Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung im Landesamtsblatt einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens der Bewerbung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt. Verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Kosten für die Bewerbung hat die Bewerberin/der Bewerber zu tragen.