Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses
gemäß § 38 Abs. 4 UGB
Mit Unternehmenskaufvertrag vom 06.07.2023 hat Herr Michael Winter das Einzelunternehmen „Frederiks Catering“ von Herrn Frederik Mayringer erworben. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die Haftung des Käufers, Herrn Michael Winter, nach §§ 38 UGB hinsichtlich sämtlicher zum Stichtag 01.07.2023, 0:00 Uhr bestehender Verbindlichkeiten des Unternehmens „Frederiks Catering“, soweit sie wirtschaftlich einen Zeitraum vor dem Stichtag betreffen, ausgeschlossen wird. Der Verkäufer, Herr Frederik Mayringer, haftet für Verbindlichkeiten alleine, die in Bezug auf die übernommenen Rechtsverhältnisse bis zum Stichtag entstanden sind oder wirtschaftlich einen Zeitraum vor dem Stichtag betreffen.