QUICK STAR OG (605158p) | Haftungsausschluss 12.07.2023

Haftungsausschluss: QUICK STAR OG

Rechtsgrundlage
§ 38 Abs. 4
Übergebender Rechtsträger
Quicksnack GmbH
Übernehmender Rechtsträger
QUICK STAR OG
Veröffentlicht auf EVI am 12.07.2023

Hinweis

nach § 38 Abs. 4 UGB

QUICK STAR OG, FN 605158 p, mit der Geschäftsanschrift 1100 Wien, Quellenstraße 82/1a, und Quicksnack GmbH, FN 524233 g, mit der Geschäftsanschrift 1100 Wien, Quellenplatz 2, haben am 23.06.2023 einen Unternehmenskaufvertrag abgeschlossen, mit welchem die Quicksnack GmbH, FN 524233 g, den am Standort 1100 Wien, Quellenstraße 82/1a bestehenden Betrieb „Unternehmen“ (unter Zurückbehaltung bestimmter Vermögenswerte) mit Stichtag 23.06.2023 an QUICK STAR OG, FN 605158 p, verkauft und übertragen hat. 

Der Betrieb „Unternehmen“ umfasst im Wesentlichen das unter der Etablissementbezeichnung „QUICK Pizza Schnitzel Kebap Grill“ geführte Gastlokal. 

Gemäß dem Unternehmenskaufvertrag besteht nach § 38 Abs. 4 UGB ein Haftungsausschluss der QUICK STAR OG, FN 605158 p, für alle Verbindlichkeiten aus solchen unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen der Quicksnack GmbH, FN 524233 g, welche QUICK STAR OG, FN 605158 p, nach dem Unternehmenskaufvertrag nicht von der Quicksnack GmbH, FN 524233 g, übernimmt; ferner wurde die Haftung der QUICK STAR OG, FN 605158 p,  auch für Verbindlichkeiten aus solchen unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die QUICK STAR OG, FN 605158 p, von der Quicksnack GmbH, FN 524233 g, nach dem Unternehmenskaufvertrag übernimmt, insofern diese Verbindlichkeit bei Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages bereits besteht (Altverbindlichkeiten), der QUICK STAR OG, FN 605158 p, aber nicht bekannt war; die Haftung der QUICK STAR OG, FN 605158 p, wurde darüber hinaus auch für Verbindlichkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die nach dem Unternehmenskaufvertrag der QUICK STAR OG, FN 605158 p, zugeordnet sind, jedoch infolge Widerspruchs nach § 38 Abs. 2 UGB (oder aus anderen Gründen) nicht auf QUICK STAR OG, FN 605158 p, übergehen; schließlich besteht der vorgenannte Haftungsausschluss auch dann, wenn sich der Unternehmenskaufvertrag als nichtig erweist oder erfolgreich angefochten wird; „unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse“ im Sinne des Haftungsausschlusses sind solche, die sich auf das Unternehmen  beziehen; eine Haftung der QUICK STAR OG, FN 605158 p, nach § 38 Abs. 4 UGB für Verbindlichkeiten, welche sich auf das andere von der Quicksnack GmbH, FN 524233 g, betriebene Unternehmen beziehen, besteht schon nach dem Gesetz nicht; vorsichtsweise wurde die Haftung der QUICK STAR OG, FN 605158 p, auch für solche Verbindlichkeiten ausgeschlossen. 

die Geschäftsführung der Quicksnack GmbH, FN 524233 g,

und

die Geschäftsführung der QUICK STAR OG, FN 605158 p

Verantwortlich für den Inhalt: QUICK STAR OG (605158p)
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