AVENTA AG
(FN 524690d)
Bekanntmachung
des Berichts des Vorstands
gemäß § 171 Abs 1 iVm § 153 Abs 4 AktG
In der ordentlichen Hauptversammlung der AVENTA AG mit dem Sitz in Graz und der Geschäftsanschrift Robert-Viertl-Straße 2/4, 8055 Graz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN 524690 d, (die "Gesellschaft") vom 16. März 2021 wurde dem Vorstand die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 169 Abs 2 AktG bis zum 19. April 2026 allenfalls in mehrere Tranchen um bis zu EUR 20.000.000,– durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und / oder Sacheinlagen, auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG, zu erhöhen (das "genehmigte Kapital").
Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand wurde überdies ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre vollständig oder teilweise auszuschließen.
Mit Beschluss vom 28. Juli 2023 hat der Vorstand der Gesellschaft beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter vollständigem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von derzeit EUR 40.000.000,– um EUR 4.800.000,– auf EUR 44.800.000,– durch Ausgabe von 4.800.000 neuer, auf Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zu erhöhen.
Die neu auszugebenden Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung von einem strategischen und langfristig orientierten Investor, gezeichnet werden. Zu diesem Zweck hat der Vorstand beschlossen, ausschließlich den Investor zur Zeichnung der neu auszugebenden Aktien zuzulassen. Gemäß § 171 Abs 1 AktG hat der Vorstand der Gesellschaft in sinngemäßer Anwendung des § 153 Abs 4 AktG spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats einen Bericht über die Entscheidung zum Bezugsrechtsausschluss zu veröffentlichen.
Der Bericht des Vorstands gemäß § 171 Abs 1 iVm § 153 Abs 4 AktG liegt ab dem Datum dieser Veröffentlichung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft auf und wird von der Gesellschaft jedem Aktionär kostenfrei über Anfrage zugesandt. Zusätzlich wird der Bericht des Vorstands im Investor Relations Bereich der Website der Gesellschaft (www.aventa.at) veröffentlicht.
Der Bericht kann von jedem Aktionär unter der nachstehenden Adresse angefordert werden:
AVENTA AG, Robert-Viertl-Straße 2/4, 8055 Graz, Österreich
E-Mail: office@aventa.at
Graz, 28. Juli 2023
Der Vorstand der AVENTA AG