Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) | Übertragungskapazität WIEN 11 (KW Simmering) 100,3 MHz 31.07.2023
Übertragungskapazität: WIEN 11 (KW Simmering) 100,3 MHz
- Rechtsgrundlage
- § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G)
- Aktenzeichen
- KOA 1.193/23-039
- Übertragungskapazität
- WIEN 11 (KW Simmering) 100,3 MHz
- Ende Antragsfrist
- Mittwoch, den 04. Oktober 2023 um 13:00 Uhr
Veröffentlicht auf EVI am 31.07.2023
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/23-039
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazität aus:
- WIEN 11 (KW Simmering) 100,3 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 04. Oktober 2023, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 24. Juli 2023
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)
- Verantwortlich für den Inhalt:
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