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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) | Übertragungskapazität BRUCK MUR 3 (Mugel) 89,6 MHz 31.07.2023

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Übertragungskapazität: BRUCK MUR 3 (Mugel) 89,6 MHz

Rechtsgrundlage
  • § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G)
Aktenzeichen
  • KOA 1.460/23-001
Übertragungskapazität
  • BRUCK MUR 3 (Mugel) 89,6 MHz
Ende Antragsfrist
  • Mittwoch, den 04. Oktober 2023 um 13:00 Uhr

Veröffentlicht auf EVI am 31.07.2023

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

KOA 1.460/23-001

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet "Bruck an der Mur /Mur-, Mürztal") aus:

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 04. Oktober 2023, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 21. Juli 2023

Kommunikationsbehörde Austria

Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

Verantwortlich für den Inhalt:
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)