Bekanntmachung
gemäß § 7 SpaltG
Der von der H & D Liegenschaftsverwaltung GmbH (FN 406999 d, Landesgericht St. Pölten) mit dem Sitz in Tulln an der Donau als übertragende Gesellschaft und der Hof und Dachgrün GartengestaltungsgmbH (FN 630558 t, Landesgericht St. Pölten) mit dem Sitz in Tulln an der Donau als übernehmende Gesellschaft errichtete Spaltungs- und Übernahmevertrag, der – unter Fortbestand der H & D Liegenschaftsverwaltung GmbH – die Abspaltung des Betriebes „Landschaftsbau und Gartengestaltung“ zur Aufnahme durch die übernehmende Gesellschaft vorsieht, wurde gemäß § 7 SpaltG beim Landesgericht St. Pölten eingereicht.
Gemäß § 7 Abs 2 SpaltG liegen am Sitz der H & D Liegenschaftsverwaltung GmbH mindestens während eines Monats vom heutigen Tage an folgende Dokumente zur Einsicht auf:
- Spaltungs- und Übernahmevertrag
- Die Jahresabschlüsse samt Lagebericht der H & D Liegenschaftsverwaltung GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre
Die Gesellschafter und die Gläubiger werden hiermit auf ihre Rechte gem. § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen, wonach ihnen auf Verlangen kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt wird bzw. sie am Sitz der Gesellschaft Einsicht in diese Urkunden nehmen können.
Den Gesellschaftern der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften werden die genannten Unterlagen spätestens 14 Tage vor Beschlussfassung übersendet werden.
Wien, am 30.9.2024
Karin Eder
Geschäftsführerin