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Bundeskanzleramt | Entschließung 05.10.2024

Sonstiges: Entschließung

GZ des BKA
2024-0.713.569
Veröffentlicht auf EVI am 05.10.2024

Entschließung

GZ S210010/3-BEV/2024

Ich nehme die in der Sitzung des Ministerrates von heutigen Tage beschlossene Demission der Bundesregierung und der Staatssekretärinnen zur Kenntnis und enthebe hiermit gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Bundesregierung sowie gemäß Artikel 74 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Staatssekretärinnen auf ihren Wunsch vom Amte.

Gleichzeitig betraue ich sämtliche Mitglieder der scheidenden Bundesregierung gemäß Artikel 71 des Bundes-Verfassungsgesetzes bzw. gemäß Artikel 71 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung und den Bundeskanzler mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung. Die Bundesministerinnen im Bundeskanzleramt Mag. Karoline EDTSTADLER und MMag. Dr. Susanne RAAB betraue ich in dem sich aus den Entschließungen vom 29. Jänner 2020 bzw. vom 30. Dezember 2021 ergebenden Umfang.

Schließlich ernenne ich Frau Claudia PLAKOLM und Frau Mag. Susanne KRAUS-WINKLER gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung zu Staatssekretärinnen. Dem mit der Fortführung der Verwaltung betrauten Bundeskanzler gebe ich Frau Claudia PLAKOLM und dem mit der Fortführung der Verwaltung betrauten Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Frau Mag. Susanne KRAUS-WINKLER zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung bei.

Wien, am 2. Oktober 2024

Der Bundespräsident: 
Alexander Van der Bellen

Der Bundeskanzler:
Karl Nehammer

Verantwortlich für den Inhalt: Bundeskanzleramt
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