Verordnung des ZA für Pflichtschullehrer /innen im Burgenland vom 23.09.2024 über die Zusammenfassung von Dienststellen zum Zwecke der Personalvertretung:
Gemäß § 4 Absatz 1 bis 3 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der geltenden Fassung werden im Einvernehmen mit dem Bildungsdirektor der Bildungsdirektion Burgenland, HR OSR Alfred Lehner BEd MA, mit Wirksamkeit für die Personalvertretungswahl 2024 folgende Personalvertretungen eingerichtet:
§ 1 Die Dienststellen der Freistadt Eisenstadt und der Freistadt Rust werden im Dienstellenausschuss DA Freistadt Eisenstadt zusammengefasst.
§ 2 Hinsichtlich der in § 1 nicht aufgezählten Dienststellen kommt es zu keinen Veränderungen.
Eisenstadt, 23.09.2024
Für den Zentralausschuss der Pflichtschullehrer/innen im Burgenland
Christoph Windisch, BEd MA
ZA-Vorsitzender