ams-OSRAM AG (34109k) | Bekanntmachung an Anleihegläubiger ISIN: DE000A283WZ3 25.09.2024

Veröffentlichungen durch AG: Bekanntmachung an Anleihegläubiger ISIN: DE000A283WZ3

Betroffenes Wertpapier
DE000A283WZ3 Schuldverschreibungen 2027
Veröffentlicht auf EVI am 25.09.2024

Bekanntmachung an die Anleihegläubiger der von  ams-OSRAM AG (die „Emittentin“) begebenen EUR 760.000.000 Schuldverschreibungen fällig 2027 

(ISIN: DE000A283WZ3) (die „Schuldverschreibungen 2027")

Soweit die hierin verwendeten Begriffe nicht anders definiert sind, haben sie die gleiche Bedeutung wie in den Bedingungen der Schuldverschreibungen 2027 (die „Emissionsbedingungen“).

In der Hauptversammlung der Emittentin am 14. Juni 2024 wurde die Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 beschlossen. Die Aktienzusammenlegung wurde entsprechend am 24. September 2024 in das österreichische Firmenbuch eingetragen.

Der erste Handelstag der neuen Aktien, die nach der Aktienzusammenlegung unter einer neuen internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) ausgegeben werden, ist der 30. September 2024. 

Die Emittentin gibt den Anleihegläubigern hiermit bekannt, dass gemäß §10(a)(ii)(A) der Emissionsbedingungen der Wandlungspreis der Schuldverschreibungen 2027 mit Wirkung zum 30. September 2024 wie folgt angepasst wird:

  • Bisheriger Wandlungspreis je Aktie: EUR 14,3602 
  • Angepasster Wandlungspreis je Aktie: EUR 143,6020 

Premstätten, 25. September 2024

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. 

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen, oder an eine Person an die, ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen US-amerikanische, australische, japanische oder andere geltende Wertpapiergesetze darstellen. 

Die Aktien der ams OSRAM sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933, in seiner geänderten Fassung (der „Securities Act”) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder lokalen Wertpapiergesetzen registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act und anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika hat nicht stattgefunden. 

Diese Bekanntmachung stellt weder einen Prospekt im Sinne der Artikel 35 ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (“FIDLEG”) noch ein öffentliches Angebot im Sinne des FIDLEG dar und soll unter keinen Umständen als solches verstanden werden. ams OSRAM wird keinen Prospekt in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlichen.

Verantwortlich für den Inhalt: ams-OSRAM AG (34109k)
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