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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) | Übertragungskapazität WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz 13.09.2024

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Übertragungskapazität: WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz

Rechtsgrundlage
  • § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023
Aktenzeichen
  • KOA 1.707/24-001
Übertragungskapazität
  • WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz
Ende Antragsfrist
  • Montag, den 18. November 2024 um 13:00 Uhr

Veröffentlicht auf EVI am 13.09.2024

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

KOA 1.707/24-001

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet „Wien Innere Stadt 99,5 MHz“) aus:

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 18. November 2024, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 04. September 2024

Kommunikationsbehörde Austria

MMag. Martin Stelzl
(Mitglied)

Verantwortlich für den Inhalt:
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)