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Katharina Renate Schweizer

Aberseer Manufaktur GmbH (618589s)

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Haftungsausschluss: "Aberseer Manufaktur"

Rechtsgrundlage
  • § 38 Abs. 4 UGB
Übergebender Rechtsträger
  • Katharina Renate Schweizer, geboren am 01.03.1983
Übernehmender Rechtsträger
  • Aberseer Manufaktur GmbH, FN 618589s

Veröffentlicht auf EVI am 06.09.2024

Mitteilung eines Haftungsausschlusses

Katharina Renate Schweizer, geboren am 01.03.1983 als Inhaberin des Einzelunternehmens "Aberseer Manufaktur" Wolfgangseestraße 28, 5350 Strobl, als übertragende Partei und die Aberseer Manufaktur GmbH, FN 618589 s, mit dem Sitz in politischer Gemeinde Strobl als übernehmende Partei, haben am 29.08.2024 einen Einbringungsvertrag ("Einbringungsvertrag") über die Einbringung des Einzelunternehmens "Aberseer Manufaktur" nach den Bestimmungen des Einbringungsvertrages sowie unter Inanspruchnahme von Art III UmgrStG in die übernehmende Partei ohne Kapitalerhöhung sowie Ausgabe von Anteilen abgeschlossen. 

Gemäß Punkt 10.2 des Einbringungsvertrages haben die übernehmende und die übertragende Partei gemäß § 38 Abs. 4 UGB vereinbart, dass die übernehmende Partei für das unter Punkt 1.3 des Einbringungsvertrages angeführte Vermögen (zurückbehaltene Liegenschaft EZ 313, KG 56104) oder damit in Zusammenhang stehende vertragliche Verpflichtungen nicht haftet.

Aberseer Manufaktur GmbH
Geschäftsführung

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Katharina Renate Schweizer
Aberseer Manufaktur GmbH (618589s)