Blockpit AG
A-4020 Linz, Peter-Behrens-Platz 4/6. OG
Firmenbuch des Landesgerichts Linz FN 477383 i
Einladung zum Bezug von stimmrechtslosen Vorzugsaktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital
Gemäß Punkt 7 der aktuellen Satzung vom 13. September 2021, die am 21. Oktober 2021 im österreichischen Firmenbuch eingetragen wurde, ist der Vorstand der Blockpit AG („Gesellschaft“) ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 260.000 durch Ausgabe von bis zu 260.000 Stück neuen Stammaktien oder Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch durch gänzlichen oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 21. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 22. August 2024 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 703.064 um bis zu EUR 15.979 auf bis zu EUR 719.043 durch Ausgabe von bis zu 15.979 Stück neuen, auf den Namen lautenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien, jeweils zu einem Ausgabebetrag von mindestens EUR 64 (davon EUR 1 Nominale und mindestens EUR 63 Aufgeld (Agio)) je Vorzugsaktie (Bareinlage) zu erhöhen. Der Beschluss des Vorstands ist aufschiebend bedingt mit der Eintragung einer damit im Zusammenhang stehenden Ermächtigung in Punkt 7 der Satzung der Gesellschaft.
Neben der Einzahlung des Ausgabebetrags bestehen keine Nebenverpflichtungen iSd § 152 Abs 1 Z 2 AktG. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2024 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag für Aktionäre beträgt EUR 64 (davon EUR 1 Nominale und EUR 63 Aufgeld (Agio).
Sollte das Bezugsrecht der Aktionäre nicht zur Gänze ausgeübt werden, ist der Vorstand frei, Vorzugsaktien bis zum genannten Höchstbetrag der Kapitalerhöhung zu den genannten Ausgabebedingungen auch an Dritte auszugeben. Für diesen Fall ist der Ausgabepreis im besten Interesse der Gesellschaft zu verhandeln und festzulegen und hat jedenfalls zumindest jenem Ausgabebetrag zu entsprechen, der für Aktionäre gilt.
Der Gesamtausgabebetrag, somit die Summe der der Gesellschaft im Rahmen der Kapitalerhöhung zukommenden Mittel, beträgt bis zu EUR 1.022.656 (=Erhöhungsbetrag der Kapitalerhöhung iHv bis zu EUR 15.979 + Aufgeld iHv bis zu EUR 1.006.677), wenn alle Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.
Das Bezugsverhältnis beträgt 44:1. 44 alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie.
Die Zustimmung des Aufsichtsrates erfolgte mit Beschluss vom 22. August 2024.
Wir laden unsere bestehenden Aktionäre ein, ihr Bezugsrecht auf neue stimmrechtlose Vorzugsaktien innerhalb der Bezugsfrist bis einschließlich zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bezugsrechtsaufforderung in EVI bei sonstigem Ausschluss – auch teilweise – durch Abgabe von entsprechenden Zeichnungsscheinen auszuüben. Sofern Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben möchten, bitten wir um Anforderung eines Zeichnungsscheins entweder per Brief an die Adresse 4020 Linz, Peter-Behrens-Platz 4, z.Hd. Herrn Florian Wimmer, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse legal@blockpit.io. Zeichnungsscheine liegen ferner zu den Geschäftszeiten der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft auf und können dort von jedem Aktionär eingeholt werden.
Der Ausgabepreis ist spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bezugsrechtsaufforderung in EVI (Valutatag) auf das bei der Raiffeisenbank Wels geführte Konto: IBAN: AT24 3468 0001 0762 6278, BIC: RZOOAT2L680, Verwendungszweck lautend auf „Grundkapital“ bzw „Agio“ (wie in den ausgegebenen Zeichnungsscheinen vermerkt) zur freien Verfügung des Vorstands einzuzahlen.
Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 31.12.2024 im österreichischen Firmenbuch eingetragen ist.
Diese Bezugsaufforderung ist kein öffentliches Angebot für neue Aktien der Gesellschaft. Sie richtet sich ausschließlich an Inhaber bereits ausgegebener Aktien als Bezugsberechtigte. Es liegt kein öffentliches Angebot im Sinne des § 1 Abs. 1 KMG und kein prospektpflichtiges Angebot im Sinne des § 2 Abs. 1 KMG vor.
Linz, am 22. August 2024
Der Vorstand
der Blockpit AG