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Nova Ljubljanska banka d.d., Ljubljana | Ergebnisveröffentlichung gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz ("ÜbG") 22.08.2024

Veröffentlichungen durch AG: Ergebnisveröffentlichung gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz ("ÜbG")

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 2 Übernahmegesetz ("ÜbG")
Veröffentlicht auf EVI am 22.08.2024

Ergebnisveröffentlichung

gemäß § 19 Abs. 2 Übernahmegesetz ("ÜbG")

betreffend das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß §25a ÜbG der Nova Ljubljanska banka d.d., Ljubljana (die "Bieterin") zum Erwerb sämtlicher ausgegebener und ausstehender auf Inhaber lautender nennbetragsloser Stückaktien der Addiko Bank AG, ISIN AT000ADDIKO0 (das "Angebot").

Das Angebot konnte vom 07. Juni 2024 bis einschließlich 16. August 2024, 17:00 Uhr Ortszeit Wien, angenommen werden ("Annahmefrist"). Das Angebot war unter anderem dadurch bedingt, dass der Bieterin bis zum Ablauf der Annahmefrist Annahmeerklärungen zugehen, die mehr als 75 % aller ausgegebenen Aktien umfassen. Der Bieterin mussten daher bis zum Ende der Annahmefrist Annahmeerklärungen für mindestens 14.625.000 Stück Aktien zugehen ("Mindestannahmeschwelle").

Bis zum Ende der Annahmefrist sind bei der Annahme- und Zahlstelle insgesamt 7.096.224 Stück Aktien der Addiko Bank AG zum Verkauf eingereicht worden; dies entspricht einem Anteil von 36,39% aller ausgegebenen Aktien. Die Mindestannahmeschwelle wurde daher nicht erreicht. Das Angebot ist gescheitert. Ein Settlement findet nicht statt. Das Angebot verlängert sich nicht gemäß § 19 Abs 3 ÜbG.

Ljubljana, August 2024

Verantwortlich für den Inhalt: Nova Ljubljanska banka d.d., Ljubljana
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