AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Kundmachung
verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-87
Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrags
Die Energiepark Bruck/Leitha GmbH, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, haben mit Eingabe vom 08.03.2024, modifiziert mit Schreiben vom 21.06.2024, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben „Windpark RAP“ gestellt.
Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Antragstellerinnen beabsichtigen in den Marktgemeinden Rohrau (KG Hollern) und Petronell-Carnuntum (KG Petronell) die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windkraftanlagen (WKA). Das Windparkvorhaben besteht aus einem Anlagentyp Enercon E-160 EP5 E3 (Nennleistung: 5,56 MW; Gesamthöhe: 246,60 m), einem Anlagentyp Enercon E-115 EP3 E3 (Nennleistung: 4,2 MW; Gesamthöhe: 206,86 m), einem Anlagentyp Vestas V162 (Nennleistung: 6,2 MW; Gesamthöhe: 247,60 m) und einem Anlagentyp Vestas V117 (Nennleistung: 3,45 MW; Gesamthöhe: 200 m). Die Gesamtnennleistung des gegenständlichen Windparks beträgt demnach 19,41 MW. Zum Vorhaben gehören weiters die Errichtung und der Betrieb der windparkinternen 30 kV-Mittelspannungs-Erdkabelsysteme, Teile der Netzanbindung, die Errichtung und Adaptierung der Zuwegung, die Errichtung von Kranstell- und Montageflächen, IT- und SCADA-Anlagen (inklusive Datenleitungen) sowie Eisfall- Hinweistafeln. Die elektrotechnische Grenze des gegenständlichen Vorhabens bildet der Netzanschlusspunkt im Umspannwerk Petronell, konkret die Kabelendverschlüsse.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Ab 29.08.2024 bis einschließlich 14.10.2024 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Rohrau und Petronell-Carnuntum sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
4. Hinweise
Ab 29.08.2024 bis einschließlich 14.10.2024 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen.
Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 29.08.2024 bis einschließlich 14.10.2024, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).
Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. Gundacker