Kollektivvertrag KV 514/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 20.08.2024
Kollektivvertrag: KV 514/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. September 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 514/2024
- Katasterzahl
- XX/94/17
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.598.206
KV 514/2024. Am 26. Juli 2024 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Salzburg und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. September 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 514/2024, Katasterzahl XX/94/17, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft