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Kollektivvertrag KV 514/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 20.08.2024

Kollektivvertrag: KV 514/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. September 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 514/2024
Katasterzahl
XX/94/17

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.598.206

KV 514/2024.   Am 26. Juli 2024 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Salzburg und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. September 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 514/2024, Katasterzahl XX/94/17, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft