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Manhart Bau GmbH (383392m) | Verschmelzung


Raiffeisen-Lagerhaus Hollabrunn-Horn eGen (53035v)

Zusammenschluss: Umwandlung durch Aufnahme

Übertragende Gesellschaft
Manhart Bau GmbH, FN 383392m
Übernehmende Gesellschaft
Raiffeisen-Lagerhaus Hollabrunn-Horn eGen, FN 53035v
Stichtag
Sonntag, den 31. Dezember 2023
Rechtsgrundlagen
§ 221a Abs 1 AktG § 2 Abs 3 UmwG iVm § 232 Abs 1a AktG
Veröffentlicht auf EVI am 10.08.2024

Umwandlung der Manhart Bau GmbH (FN 383392 m) 
durch Aufnahme in die Raiffeisen-Lagerhaus Hollabrunn-Horn eGen (FN 53035 v)

Es soll eine verschmelzende Umwandlung der Manhart Bau GmbH mit dem Sitz in Horn und der Geschäftsanschrift 3580 Horn, Pragerstraße 50, eingetragen zu FN 383392m im Firmenbuch des Landesgerichts Krems an der Donau als Handelsgericht (im Folgenden: „Manhart Bau GmbH“ oder „übertragende Gesellschaft“), als übertragende Gesellschaft auf deren Alleingesellschafterin, die Raiffeisen-Lagerhaus Hollabrunn-Horn eGen mit Sitz in Hollabrunn und der Geschäftsanschrift 2020 Hollabrunn, Gschmeidlerstraße 5, eingetragen zu FN 53035v im Firmenbuch des Landesgerichts Korneuburg als Handelsgericht (im Folgenden: „RLH eGen“ oder „übernehmende Gesellschaft“), als übernehmende Gesellschafterin mit Stichtag 31.12.2023 erfolgen.

Der diesbezügliche beurkundete Umwandlungsvertrag vom 08.08.2024 wurde in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 221a AktG am 09.08.2024 bei dem Gericht, in dem die übertragende Gesellschaft ihren Sitz hat, sowie bei dem Gericht, in dem die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz hat, eingereicht.

In analoger Anwendung der Bestimmung des § 221a Abs 1 AktG gelangt nunmehr der nachstehende Hinweis zur Veröffentlichung:

HINWEIS
analog § 221a Abs 1 AktG

  1. Es soll eine verschmelzende Umwandlung der Manhart Bau GmbH mit dem Sitz in Horn und der Geschäftsanschrift 3580 Horn, Pragerstraße 50, eingetragen zu FN 383392m im Firmenbuch des Landesgerichts Krems an der Donau als Handelsgericht (im Folgenden: „Manhart Bau GmbH“ oder „übertragende Gesellschaft“), als übertragende Gesellschaft auf deren Alleingesellschafterin, die Raiffeisen-Lagerhaus Hollabrunn-Horn eGen mit Sitz in Hollabrunn und der Geschäftsanschrift 2020 Hollabrunn, Gschmeidlerstraße 5, eingetragen zu FN 53035v im Firmenbuch des Landesgerichts Korneuburg als Handelsgericht (im Folgenden: „RLH eGen“ oder „übernehmende Gesellschaft“), als übernehmende Gesellschafterin mit Stichtag 31.12.2023 erfolgen.

  2. Es wurde weder in der übertragenden Gesellschaft (gemäß § 2 Abs 3 UmwG iVm § 232 Abs 1a AktG) noch in der übernehmenden Gesellschaft (analog § 231 Abs 1 Z 1 AktG) eine Generalversammlung abgehalten.

  3. Der Umwandlungsvertrag wurde analog § 221a Abs 1 AktG beim Firmenbuchgericht eingereicht. Nunmehr wird auch ein Hinweis auf diese Einreichung in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht.

  4. Die Genossenschafter werden hiermit auf ihre Rechte analog § 221a Abs 2 AktG (siehe Punkte 5. und 6.) sowie analog § 231 Abs 3 AktG (siehe Punkt 7.) hingewiesen.

  5. Analog §§ 221a Abs 2 iVm 108 Abs 3 AktG liegen ab heute am Sitz der RLH eGen der Umwandlungsvertrag, die Jahresabschlüsse der beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre, die Berichte der RLH eGen gemäß § 22 Abs 2 GenG, die Schlussbilanz der Manhart Bau GmbH zum 31.12.2023 sowie die Zwischenbilanz der Manhart Bau GmbH zum 31.05.2024 zur Einsicht der Genossenschafter auf.

  6. Eine Abschrift der in Punkt 5. genannten Unterlagen wird den Genossenschaftern analog §§ 221a Abs 2 iVm 108 Abs 5 AktG auf deren Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt.

  7. Analog § 231 Abs 3 AktG können Genossenschafter, die gemeinsam 5% der Stimmrechte erreichen, die Abhaltung einer Generalversammlung in der RLH eGen verlangen, in der über die Zustimmung zu der verschmelzenden Umwandlung beschlossen wird. Der Antrag kann analog § 232 Abs 1a AktG bis zum Ablauf eines Monats nach dem Tag gestellt werden, an dem die Unterlagen am Sitz der RLH eGen aufgelegt wurden (siehe Punkt 5.).

  8. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eintragung der verschmelzenden Umwandlung im Firmenbuch analog § 232 Abs 1a AktG erst erfolgen darf, wenn seit der Veröffentlichung dieses Hinweises auf die Einreichung in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) sowie seit der Bereitstellung der Unterlagen am Sitz der RLH eGen (siehe Punkt 5.) ein Monat vergangen ist.

Korneuburg, am 08.08.2024

Der Vorstand der Raiffeisen-Lagerhaus Hollabrunn-Horn eGen

Der Geschäftsführer der Manhart Bau GmbH