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Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG (264700s) | Information gemäß § 37a Abs. 5 BWG 14.08.2024

Veröffentlichungen durch AG: Information gemäß § 37a Abs. 5 BWG

Rechtsgrundlagen
§ 37a Abs 5 BWG
Veröffentlicht auf EVI am 14.08.2024

Information gemäß § 37a Abs 5 BWG

Im Zuge der Optimierung der Filialstruktur in der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG („RLB Steiermark“) nach der Verschmelzung mit der Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft wurden in den letzten Monaten Verhandlungen mit örtlichen Raiffeisenbanken betreffend die Abgabe einzelner Filialen in Leibnitz und Bruck an der Mur geführt. 

Mit Beschluss des Aufsichtsrates der RLB Steiermark vom 24.04.2024 wurden folgende Transaktionen beschlossen: 

  • Abgabe der selbstständigen Bankfiliale Bruck an der Mur an die Raiffeisenbank Leoben-Bruck eGen;
  • Abgabe der selbstständigen Bankfiliale Leibnitz an die Raiffeisenbank Leibnitz eGen;

Die Transaktionen sollen jeweils mit Wirksamkeit 01.01.2025 durchgeführt werden. Die positiven Beschlüsse dazu wurden bereits in den jeweiligen Gremien gefasstAuch wurden die Transaktionen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht bewilligt.

Einleger, die von einer dieser Transaktionen betroffen sind und der RLB Steiermark sowie der jeweiligen Raiffeisenbank insgesamt mehr als EUR 100.000,00 anvertraut haben, haben aus Anlass des Unternehmenskaufes ab sofort für die Dauer von drei Monaten die Möglichkeit, den EUR 100.000,00 übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Unternehmenskaufes mit 01.01.2025 besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen.

Verantwortlich für den Inhalt: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG (264700s)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl6-gw4