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AGES - Österr. Agentur f. Gesundheit u. Ernährungssicherheit GmbH | Theoretische Ausbildung für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch 04.09.2024

Sonstiges: Theoretische Ausbildung für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch

Rechtsgrundlage
§ 27 LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 275/2008 idgF
Beginn des Fernlern-Moduls
Montag, den 07. April 2025
Zeitraum des Präsenzmoduls
05.05.2025 - 09.05.2025
Anmeldungen von Teilnehmenden an
Organisation:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung III/B/13
Anmeldefrist
Freitag, den 21. März 2025
Veröffentlicht auf EVI am 04.09.2024

AGES - Österr. Agentur f. Gesundheit u. Ernährungssicherheit GmbH

Verlautbarung

Theoretische Ausbildung für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG
(Anlage 4 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung)

Gemäß § 27 LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 275/2008 idgF, wird verlautbart, dass ein „theoretischer Lehrgang“ für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgF in Verbindung mit Anlage 4 LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 275/2008 idgF am Montag, den 07.04.2025 mit einem Fernlern-Modul beginnt. Die Lernunterlagen stellt die Akademie der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz den Teilnehmenden ab 10.00 Uhr online zur Verfügung. Das Präsenzmodul des Lehrgangs findet in der Zeit von 05.05.2025 bis 09.05.2025 in der AGES-GmbH Wien statt. 

Anmeldungen von Teilnehmenden sind von der entsendenden Behörde nach erfolgter Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung III/B/13 per Email an iiiB13@gesundheitsministerium.gv.at bis Freitag, den 21.03.2025 zu richten. Es wird ersucht darauf zu achten, dass benannte Teilnehmende bereits vor Lehrgangsbeginn die in Anlage 4 genannten 80 Unterrichtseinheiten der praktischen Ausbildung absolviert haben.