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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 522/2024

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Kollektivvertrag: KV 522/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. August 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 522/2024
Katasterzahl
IV/31/87

Veröffentlicht auf EVI am 03.09.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.628.419

KV 522/2024.   Am 4. Juli 2024 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Müller und Mischfuttererzeuger, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Mischfuttererzeuger abgeschlossen, der am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Mischfuttererzeuger, die dem Bundesverband der Müller und Mischfuttererzeuger (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören, soferne diese Erzeugung jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 522/2024, Katasterzahl IV/31/87, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. August 2024

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