Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 522/2024
Kollektivvertrag: KV 522/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. August 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 522/2024
- Katasterzahl
- IV/31/87
Veröffentlicht auf EVI am 03.09.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.628.419
KV 522/2024. Am 4. Juli 2024 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Müller und Mischfuttererzeuger, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Mischfuttererzeuger abgeschlossen, der am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Mischfuttererzeuger, die dem Bundesverband der Müller und Mischfuttererzeuger (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören, soferne diese Erzeugung jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 522/2024, Katasterzahl IV/31/87, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. August 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft