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Project Networld AG (196396v) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 11. Oktober 2024, 11:00 Uhr

Termin:
Freitag, den 11. Oktober 2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Räumlichkeiten von Deloitte Services Wirtschaftsprüfungs GmbH
Renngasse 1/Freyung
1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 29.08.2024

Project Networld AG

(FN 196396 v; Handelsgericht Wien)

Einladung

zu der am 11. Oktober 2024, um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten von Deloitte Services Wirtschaftsprüfungs GmbH (1010 Wien, Renngasse 1/Freyung) stattfindenden

24. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der Project Networld AG (auch: Gesellschaft).

Tagesordnung

  1. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 durch die Hauptversammlung;
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2023;
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023;
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024;

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, welche im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, ist jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung eingetragen ist. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu dürfen, müssen sich die Aktionäre nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung anmelden.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung ist an die Gesellschaft in Textform an die nachstehenden Adressen zu übermitteln:

Postanschrift: Project Networld AG, Seidlgasse 21/25, 1030 Wien
E-Mail: office@projectnetworld.com
Fax: +43 1 713 48 48-480

Vertretung durch Bevollmächtigte:

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Stimmrechtsausübung durch bestellte Vertreter ist nur aufgrund einer schriftlichen Vollmacht zulässig, die an die Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt wird.

Wien, am 27. August 2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Project Networld AG (196396v)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl6-2x4