dagobertinvest AG
Wien, FN 567888 f
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der dagobertinvest AG mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 567888 f (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein, die am 28. August 2024, um 15:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Wohllebengasse 12-14/601, 1040 Wien, stattfindet.
I. Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
- Wahlen in den Aufsichtsrat
II. Unterlagen
Folgende Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 07.08.2024, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 1040 Wien, Wohllebengasse 12-14/601, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr) im Original zur Einsicht auf (um Voranmeldung wird gebeten) und können auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos zugesandt werden:
- Jahresabschluss der Gesellschaft samt Lagebericht zum 31. Dezember 2023;
- Die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 5.;
- Vollständiger Text dieser Einberufung; und
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
Ihre diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte an Mag. Christof Bader, Tel.:+4318047445501, E‑Mail: christof.bader@dagobertinvest.com. Zusätzlich werden die genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung aufliegen.
III. Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung durch den Aktionär unter der Angabe des Namens und seiner Anschrift in Textform per E-Mail an shareholder@dagobertinvest.com. Die Anmeldung hat der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 23. August 2024, zuzugehen.
IV. Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, mit Vollmacht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der ordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person (zumindest in Textform) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Die Vollmachten müssen bis 23. August 2024, bei der Gesellschaft eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.
Die Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Anfrage zugesendet.
V. Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und Art 14 DSGVO
Die dagobertinvest AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der dagobertinvest AG unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
VI. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Wien, im Juli 2024
Der Vorstand