Lagermax Lagerhaus und Speditions AG
Sitz in Salzburg
FN 59913 h Landesgericht Salzburg
zu der am Freitag, dem 30. August 2024 um 11:30 Uhr in den Räumen
der Gesellschaft in 5020 Salzburg, Radingerstraße 16 stattfindenden
40. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Neuwahl in den Aufsichtsrat
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Allfälliges
Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 5020 Salzburg, Radingerstraße 16, Vorstandssekretariat, auf:
- Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht
- Konzernabschluss 2023 mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung 2023
- Beschlussentwürfe des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 2) bis 4)
- Bericht des Aufsichtsrates für 2023
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur solche Aktionäre berechtigt, die Ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstituts oder bei den in der Einberufung zur Hauptversammlung bestimmten anderen Hinterlegungsstellen spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft vor der Hauptversammlung zugehen. Ein Vollmachtformular wird auf Verlangen zugesandt.
Salzburg, im Juli 2024
Der Vorstand