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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 486/2024

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Kollektivvertrag: KV 486/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 486/2024
Katasterzahl
IX/41/10

Veröffentlicht auf EVI am 31.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.543.544

KV 486/2024.  Am 7. Mai 2024 haben der Fachverband der Papierindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Papier und Pappe erzeugende Industrie, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, der Überstundenpauschalien und sonstiger Entgelte und enthält weiters Bestimmungen betreffend Ist-Gehälter. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen einzelner rahmenrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl 486/2024, Katasterzahl IX/41/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

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