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Details: Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft

Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft (32918i) | Außerordentliche Hauptversammlung 2024

Außerordentliche Hauptversammlung: 11. September 2024, um 10:00 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 11. September 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Hotel Neuhaus
Am Marktplatz 202
6290 Mayrhofen
Veröffentlicht auf EVI am 13.08.2024

Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft

(FN 32918i)

EINLADUNG

zu der

 am Mittwoch, den 11. September 2024, um 10:00 Uhr, im Hotel Neuhaus,  Am Marktplatz 202, A-6290 Mayrhofen, stattfindenden 

außerordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung

  1. Aufhebung des zu Tagesordnungspunkt 2 gefassten Hauptversammlungsbeschlusses vom 20.06.2024 zur Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2022/2023.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2022/2023.

Hinweise

Ab dem 21. August 2024 liegen im Stammhaus der Mayrhofner Bergbahnen AG in A-6290 Mayrhofen, Ahornstraße 853 die Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf, und zwar werktags von Montag bis Donnerstag jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr:

- Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten

Ebenfalls kann jeder Aktionär ab dem 21. August 2024 unter den in § 108 Abs. 5 AktG genannten Voraussetzungen eine Abschrift dieser Unterlagen verlangen.

Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes alle jene Aktionäre berechtigt, die jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (01. September 2024) im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Zudem bedarf es gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung einer Anmeldung zur Hauptversammlung, die spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung (06. September 2024) bei der Gesellschaft eingehen muss.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung das Recht, einen Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.

Die Vollmacht, welche die ausdrückliche Bevollmächtigung zur Ausübung des Stimmrechtes zu enthalten hat, muss gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und von dieser der Gesellschaft, zu Handen des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, spätestens vor Beginn der Hauptversammlung vorgelegt bzw. übermittelt werden.

Anmeldung:

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Übermittlung von Vollmachten kann im Postwege, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. 

Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft
Aktionärsbetreuung
Ahornstraße 853
6290 Mayrhofen
Fax: 05285/62277-161
E-Mail: aktionaersbetreuung@mayrhofner-bergbahnen.com

Der Vorstand

https://www.evi.gv.at/b/pi/bl5-qwf