Kollektivvertrag KV 504/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 07.08.2024
Kollektivvertrag: KV 504/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. September 2024
- Ende der Geltung
- Sonntag, den 31. August 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 504/2024
- Katasterzahl
- XIV/61-63/20
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.567.574
KV 504/2024. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: Kraftwerk Tauernmoos, Staubach 111, 5723 Staubach, Fa. Swietelsky Tunnelbau GmbH & Co KG; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag tritt am 1. September 2024 in Kraft und gilt bis 31. August 2025 und wurde unter Registerzahl KV 504/2024, Katasterzahl XIV/61-63/20, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 2. August 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft