Bekanntmachung eines Haftungsauschlusses
gemäß § 38 Abs. 4 UGB
Die Binder & Hinker Ziviltechniker GmbH in Liqu., FN 240051t, hat mit Wirkung 1.8.2024 Vermögenswerte die zu ihrem Ziviltechnikerbüros gehörten an die Team Kernstock Ziviltechniker Gesellschaft mbH, FN 233861p, wie im Kaufvertrag vom 30.07.2024 näher beschrieben, verkauft und übertragen.
In diesem Kaufvertrag wurde zwischen den Vertragsteilen gemäß § 38 Abs. 4 UGB die Vereinbarung getroffen, dass die Haftung der Team Kernstock Ziviltechniker Gesellschaft mbH, FN 233861p als Käuferin für alle von der Binder & Hinker Ziviltechniker GmbH in Liqu., FN 240051t als Verkäuferin begründeten Schulden und Verbindlichkeiten ausgeschlossen ist und daher von der Käuferin nicht übernommen werden (genereller Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs. 4 UGB).