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Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in St. Pölten (75891f) | Ordentliche Generalversammlung 2024

Ordentliche Generalversammlung: 30.08.2024, 9.00 Uhr

Termin:
Freitag, den 30. August 2024 um 09:00 Uhr
Ort:
Kulturhaus Wagram
Oriongasse 4
3108 St. Pölten
Veröffentlicht auf EVI am 02.08.2024

Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in St. Pölten

Einladung 

zur ordentlichen Generalversammlung der Allgemeinen gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, 
eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in St. Pölten

am Freitag, 30.08.2024 um 9.00 Uhr
im Kulturhaus Wagram, Oriongasse 4, 3108 St. Pölten 

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung der Generalversammlung.
  2. Bestellung des Schriftführers und der Stimmenzähler durch den Versammlungsleiter. 
  3. Wahl zweier Protokollbeglaubiger.
  4. Verlesung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 25. August 2023.
  5. Rechenschaftsbericht des Vorstandes.
  6. Behandlung des Berichtes des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und Beschlussfassung.  
  7. Vorlage des vorläufigen Jahresabschlusses 2023.
  8. Bericht des Aufsichtsrates. 
  9. Antrag auf Entlastung:      
    1. des Vorstandes, 
    2.  des Aufsichtsrates.
  10. Änderung der Satzung. 
  11. Wahlen in den Aufsichtsrat.
  12. Festsetzung des Höchstbetrages für die Aufnahme von Darlehen. 
  13. Behandlung satzungsgemäß eingebrachter Anträge. 
  14. Allfälliges. 
  15. Schlusswort des Obmannes des Vorstandes. 

Über nicht auf der Tagesordnung stehende Verhandlungsgegenstände, mit Ausnahme eines Antrages auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung, ist eine Beschlussfassung unzulässig. 

Zur ordentlichen Generalversammlung sind nur Mitglieder der Genossenschaft zugelassen. Das Stimmrecht muss per­sönlich ausgeübt werden. Zur Generalversammlung ist eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung, aus der die Identität des Mitgliedes ersichtlich ist, mitzubringen. Erkrankte oder dienstlich verhinderte Genossenschafts­mitglieder können ein Genossenschaftsmitglied oder den Ehegatten (die Ehegattin) durch schriftliche Vollmacht mit ihrer Vertretung betrauen. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als fünf Mitglieder vertreten. 

Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung wird über die in der Tagesordnung angekündigten Gegen­stände nach Abwarten einer Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder be­schlossen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Kurzfassung des Prüfungsberichtes des Österreichischen Verbandes ge­meinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband des zuletzt geprüften Jahres sowie das Protokoll der General­versammlung vom 25.08.2023 liegen von 01.08.2024 bis zur Generalversammlung während der Öffnungszeiten im Büro der Wohnungsge­nossenschaft in 3100 St. Pölten, Josefstraße 70/72 zur Einsicht auf.

St. Pölten, im Juli 2024

Der VORSTAND

Dir. KommR Wilhelm Gelb
Obmann

 Anton Damböck
Obmann-Stv.

Mag. Jakob Gelb, BSc
Obmann-Stv.