Hinweisbekanntmachung
gemäß § 7 Abs. 1a SpaltG
Gemäß § 7 Abs. 1a SpaltG erfolgt hiermit der folgende Hinweis in der Ediktsdatei durch die Geschäfsführer der Robert Maurer GmbH, FN 227199t, 2331 Vösendorf, Laxenburgerstraße 165-171, sowie der RoMa Friseurbedarf GmbH, FN 630238x, 2331 Vösendorf, Laxenburgerstraße 165-171:
die Robert Maurer GmbH, FN 227199t, 2331 Vösendorf, Laxenburgerstraße 165-171 beabsichtigt, den gesamten Geschäftsbetrieb im Weg einer nach den Bestimmungen des SpaltG durchzuführenden Spaltung zur Aufnahme durch die RoMa Friseurbedarf GmbH, FN 630238x, 2331 Vösendorf, Laxenburgerstraße 165-171 mit Stichtag 31.01.2024 abzuspalten.
Der von den Geschäftsführern der Robert Maurer GmbH, FN 227199t und der RoMa Friseurbedarf GmbH, FN 630238x am 26.07.2024 aufgestellte Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrags wird ebenfalls mit heutigem Tag in der Ediktsdatei gemäß § 7 Abs. 1a Spaltungsgesetz veröffentlicht. Die Spaltung erfolgt verhältniswahrend zum Spaltungsstichtag 31.01.2024.
Das Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft soll im Zuge der Spaltung nicht erhöht, das Stammkapital der übertragenden Gesellschaft soll im Zuge der Spaltung nicht herabgesetzt werden. Die Spaltung erfolgt gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 96 Abs. 2 GmbHG iVm § 224 Abs. 2 Z 1 und Z2 AktG ohne Anteilsgewähr.
Gemäß § 7 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 Spaltungsgesetz werden die folgenden Unterlagen den Gesellschaftern der Robert Maurer GmbH, FN 227199t sowie der RoMa Friseurbedarf GmbH, FN 630238x übersandt (soweit diese nicht auf die Übermittlung verzichten):
der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrag aufgestellt am 26.07.2024 samt Anlagen
die Jahresabschlüsse samt Anhängen und Lageberichten der Robert Maurer GmbH, FN 227199t für die letzten drei Geschäftsjahre (Jahresabschlüsse und Lageberichte der neu gegründeten RoMa Friseurbedarf GmbH, FN 630238x liegen noch keine vor); und
die Schlussbilanz zum 31.01.2024
Spaltungsberichte der Geschäftsführer der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft und Prüfungsberichte von Spaltungsprüfern sowie Berichte der Aufsichtsräte der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften liegen nicht vor, da sämtliche Gesellschafter beider Gesellschaften hierauf gemäß § 17 in Verbindung mit §§4, 5 und 6 Spaltungsgesetz verzichten beziehungsweise eine solche Prüfung nicht verlangen und die an der Spaltung beteiligten Gesellschaften keine Aufsichtsräte haben.
Die Gesellschafter und die Gläubiger der Robert Maurer GmbH, FN 227199t sowie der RoMa Friseurbedarf GmbH, FN 630238x und die allenfalls bei den Gesellschaften bestellten oder für sie zuständigen Betriebsräte werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 17 iVm § 7 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 SpaltG hingewiesen. Eine Abschrift der in Punkt 4. Genannten Unterlagen wird den Gläubigern und den allenfalls bestellten oder zuständigen Betriebsräten der Gesellschaften auf deren verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt.
Vösendorf, im Juli 2024
Die Geschäftsführungen
der
Robert Maurer GmbH, FN 227199t
sowie der
RoMa Friseurbedarf GmbH, FN 630238x