Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 409/2024
Kollektivvertrag: KV 409/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 409/2024
- Katasterzahl
- XVI/78/3
Veröffentlicht auf EVI am 03.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.476.690
KV 409/2024. Am 19. April 2024 haben der Fachverband Gastronomie, der Fachverband Hotellerie und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist und am 1. November 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag (Übereinkommen zum Kollektivvertrag vom 26. April 2019, KV 332/2019) betrifft die Erhöhung der Löhne, Lehrlingseinkommen und Zulagen sowie anderer Bestimmungen für die einzelnen Bundesländer (Anhänge 1-10). Der Kollektivvertrag enthält außerdem Rahmenrechtliche Änderungen bzw. Ergänzungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 26. April 2019 und wurde unter Registerzahl KV 409/2024, Katasterzahl XVI/78/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 28. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft