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Martin Opitz GmbH (390745a) | Firmenspaltung 29.06.2024


Opitz Fitness GmbH (626476p)

Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Teilbetrieb „Fitnessstudios“

Abgespaltener Anteil
Teilbetrieb „Fitnessstudios“
Übertragende Firma
Martin Opitz GmbH, FN 390745 a
Übernehmende Firma
Opitz Fitness GmbH, FN 626476 p
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs 1 SpaltG
Veröffentlicht auf EVI am 29.06.2024

Kundmachung

Die Martin Opitz GmbH mit dem Sitz in Gleisdorf und der Geschäftsanschrift Stadionstraße 2, 8200 Gleisdorf, FN 390745 a, LG für ZRS Graz als Firmenbuchgericht, beabsichtigt, ihren Teilbetrieb „Fitnessstudios“, bestehend aus

  • Studio Gleisdorf

  • Studio Fürstenfeld

  • Studio Hartberg

  • Studio Oberwart

  • Studio Lieboch

  • Studio Peggau 

  • 100%-Anteil an der moreFit GmbH

zum 31.12.2023 abzuspalten und auf die Opitz Fitness GmbH mit dem Sitz in Gleisdorf und der Geschäftsanschrift Stadionstraße 2, 8200 Gleisdorf, FN 626476 p, LG für ZRS Graz als Firmenbuchgericht, zu übertragen.

Gemäß § 7 Abs 1 SpaltG wird bekanntgegeben, dass der entsprechende Spaltungs- und Übernahmevertrag beim Firmenbuch des Landesgerichts für ZRS Graz zu FN 390745 a unter einem eingereicht wurde.

Die Gesellschafter und Gläubiger der beteiligten Gesellschaften werden gem § 7 Abs 1 SpaltG ausdrücklich auf ihre Rechte gem § 7 Abs 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen:

Demnach liegen während mindestens eines Monats vor dem Tag der Generalversammlungen, die über die Abspaltung zur Aufnahme beschließen sollen, am Sitz der Gesellschaft sämtliche Unterlagen der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft gem § 7 Abs 2 SpaltG zur Einsicht auf. Sofern die Gesellschafter nicht darauf verzichten, sind ihnen die Unterlagen gem § 7 Abs 2 SpaltG zu übersenden, wobei zwischen dem Tag der Aufgabe der Sendung zur Post und der Beschlussfassung mindestens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen muss (§ 7 Abs 4 SpaltG). Eine Abschrift der Unterlagen gem § 7 Abs 2 SpaltG wird den Gesellschaftern sowie den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften auf deren Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt (§ 7 Abs 5 SpaltG).