Alle VeröffentlichungenDetails: Zentralausschuss für Fachberufsschulen in Kärnten

Zentralausschuss für Fachberufsschulen in Kärnten | Verordnung 28.06.2024

Verordnung: Trennung der Dienststellen zum Zwecke der Personalvertretung

Rechtsgrundlage
§ 4 Absatz 1 bis 3 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967
Veröffentlicht auf EVI am 28.06.2024

Zentralausschuss der Fachberufsschulen Kärnten

Kundmachung 

der Verordnung vom 3. Juni 2024 über die Trennung der Dienststellen zum Zwecke der Personalvertretung:

Gemäß § 4 Absatz 1 bis 3 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der geltenden Fassung werden im Einvernehmen mit der Bildungsdirektorin der Bildungsdirektion Kärnten, HR Mag.a Isabella Penz, für die Kärntner LandeslehrerInnen an Fachberufsschulen folgende Personalvertretungen zum Zwecke der Personalvertretungswahl 2024 eingerichtet.

§ 1 Die bisher zusammengefasste Dienststelle der Fachberufsschule Villach 1 und Fachberufsschule Villach 2 wird getrennt. Es werden dort folgende Dienststellenausschüsse eingerichtet:

DA Fachberufsschule Villach 1
DA Fachberufsschule Villach 2

§ 2. Hinsichtlich der in § 1 nicht aufgezählten Dienststellen kommt es zu keinen Veränderungen.

Klagenfurt, 26.06.2024

Für den Zentralausschuss der Fachberufsschulen Kärnten
Mag. Klaudia Rossmann, BEd
ZA-Vorsitzende