Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 399/2024

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 399/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 399/2024
Katasterzahl
XIX/93/15

Veröffentlicht auf EVI am 02.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.468.621 

KV 399/2024.  Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen und sonstige Gewerbe, haben einen Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Mitglieder der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; c) für alle Angestellten bzw. Lehrlinge, die in einem Betrieb im Sinne b) beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 399/2024, Katasterzahl XIX/93/15, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Juni 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft