VAS AG (556689k) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 22. Juli 2024, um 14:00 Uhr

Termin:
Montag, den 22. Juli 2024 um 14:00 Uhr
Ort:
In den Räumlichkeiten der VAS Gruppe
Lagerhausstraße 6
5071 Wals-Siezenheim
Veröffentlicht auf EVI am 26.06.2024

VAS AG

Wals-Siezenheim, FN  556689 k
ISIN AT0VASGROUP3
(die „Gesellschaft“)

Einladung

zur

3. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 22. Juli 2024, um 14:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der VAS Gruppe, Lagerhausstraße 6, A-5071 Wals-Siezenheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 

Die Hauptversammlung wird als Präsenzhauptversammlung abgehalten. Der Vorstand behält das Recht vor, wenn es die rechtlichen Umstände erfordern, die Hauptversammlung abzuberaumen oder zu verschieben. 

I. VORGESCHLAGENE TAGESORDNUNG:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023.
  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2023.
  3. Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2023
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023.
  5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
  6. Beschlussfassung über die Feststellung der Aufsichtsratsvergütung über das Geschäftsjahr 2023.
  7. Beschlussfassung über die Satzungsänderung laut Beschlussvorschlages des Vorstandes.
  8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE 

Insbesondere folgende Unterlagen können ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 1. Juli 2024, gemäß § 108 AktG am Sitz der Gesellschaft (Lagerhausstraße 6, A-5071 Wals-Siezenheim) an Werktagen in der Zeit Mo-Do 09:00-16:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr eingesehen werden sowie auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations (https://www.vas.co.at/kategorie/investor-relations) abgerufen werden:

  • Vollständiger Text dieser Einberufung
  • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme
  • Vollmacht für die Vertretung von Aktionären bei der 3. ordentlichen Hauptversammlung
  • Widerruf der Vollmacht zur Vertretung von Aktionären bei der 3. ordentlichen Hauptversammlung
  • Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023.
  • Vorschlag für die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2023. 
  • Vorschlag des Vorstandes über die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2023
  • Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2 – 8
  • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der aufzulegenden Unterlagen zu erteilen. Der Aktionär kann auch verlangen, dass ihm die Einberufung und eine Abschrift der Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden.

Das Verlangen auf Erteilung einer Abschrift ist zu richten an: 
postalisch: VAS AG, z.H. Lukas Thurner, Lagerhausstraße 6, A-5071 Wals-Siezenheim 
per E-Mail: an Lukas Thurner, lukas.thurner@vas.co.at 

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12. Juli 2024, 24.00 Uhr (MEZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 19. Juli 2024 in Textform, somit postalisch oder per Boten an VAS AG, z.H. Lukas Thurner, Lagerhausstraße 6, A-5071 Wals-Siezenheim, oder per E-Mail an lukas.thurner@vas.co.at zuzugehen hat.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und rechtzeitige Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. 

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
  2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
  3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
  4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs;
  5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Damit die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung dienen kann, muss sich diese auf das Ende des Nachweisstichtages 12.Juli 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Er kann diese Rechte mittels jeder von der Gesellschaft angebotenen Form der Teilnahme ausüben.

Die Vollmacht ist unter Bedachtnahme auf die Vorgaben des § 114 AktG einer bestimmten Person zu erteilen, wobei die Textform genügt. Die Textform genügt auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht ist der Gesellschaft zu übermitteln bzw. spätestens bei der Registrierung vor Beginn der 3. ordentlichen Hauptversammlung zu übergeben und von dieser aufzubewahren oder nachprüfbar festzuhalten. Für die Übermittlung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

postalisch: VAS AG, z.H. Lukas Thurner, Lagerhausstraße 6, A-5071 Wals-Siezenheim 
per E-Mail: unterfertigte Vollmacht im PDF-Format dem E-Mail angefügt an Lukas Thurner, lukas.thurner@vas.co.at
persönlich: am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich bei der Registrierung zur Hauptver­sammlung am Versammlungsort. 

V. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE

Die VAS AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten sowie zum Datenschutz sind auf der Internetseite der VAS AG unter https://www.vas.co.at/kategorie/investor-relations/ zu finden und können auch über die E-Mail-Adresse lukas.thurner@vas.co.at angefordert werden.

Wals-Siezenheim, 24. Juni 2024

Der Vorstand

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