Stadt Graz | Baubewilligung 26.06.2024

Ansuchen um Baubewilligung: 8010 Graz, Universitätsplatz 6 und Goethestraße 33, GZ.: A17-BAB-173034/2023

Geschäftszahl
A17-BAB-173034/2023
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018
Bauvorhaben
Errichtung eines Universitätsgebäudes "Graz Center of Physics" (GCP) mit einer Bruttogeschoßfläche von ca. 51.667 m², Aufstellung von haustechnischen Anlagen, Aufstellung von Photovoltaikanlagen und Herstellung von Anlagen zur Oberflächenentwässerung auf der Liegenschaft 8010 Graz, III. Geidorf, Universitätsplatz 6 und Goethestraße 33, auf dem Grundstück Nr.: 2376/1, EZ.: 860, KG.: 63103 Geidorf.
Einsichtnahme in Unterlagen bis
Freitag, den 09. August 2024
Ort
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20
8020 Graz
2. Stock, Zimmer Nr. 236
Frist für Einwendungen
Freitag, den 09. August 2024
Kontakt für Einwendungen
Organisation:
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Übermittlung:
Telefax
0316/872-5009
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Antragsteller
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Veröffentlicht auf EVI am 26.06.2024

Stadt Graz

GZ.: A17-BAB-173034/2023
8010 Graz, Universitätsplatz 6 und Goethestraße 33

EDIKT

Graz, 26.Juni 2024     

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018, wird kundgemacht:

Die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung der Errichtung eines Universitätsgebäudes "Graz Center of Physics" (GCP) mit einer Bruttogeschoßfläche von ca. 51.667 m², Aufstellung von haustechnischen Anlagen, Aufstellung von Photovoltaikanlagen und Herstellung von Anlagen zur Oberflächenentwässerung auf der Liegenschaft 8010 Graz, III. Geidorf, Universitätsplatz 6 und Goethestraße 33, auf dem Grundstück Nr.: 2376/1, EZ.: 860, KG.: 63103 Geidorf, angesucht.

Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welcher mittels Bescheid entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen

bis zum 09.08.2024

bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 236, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5060 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 09.08.2024, schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).

Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.

Für den Stadtsenat:  
Dipl.-Ing. Mag. Tobias Leitner

Anhänge zur Veröffentlichung

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