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Kollektivvertrag KV 366/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 18.06.2024

Kollektivvertrag: KV 366/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 366/2024
Katasterzahl
IX/41/6

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.430.898

KV 366/2024. Am 22. Februar 2024 haben der Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton in Österreich und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag (Vereinbarung) abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes; c) für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgelte sowie der Bestimmungen über eine Mitarbeiterprämie und wurde unter Registerzahl KV 366/2024, Katasterzahl IX/41/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. Juni 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft