Kollektivvertrag KV 366/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 18.06.2024
Kollektivvertrag: KV 366/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. März 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 366/2024
- Katasterzahl
- IX/41/6
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.430.898
KV 366/2024. Am 22. Februar 2024 haben der Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton in Österreich und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag (Vereinbarung) abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes; c) für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgelte sowie der Bestimmungen über eine Mitarbeiterprämie und wurde unter Registerzahl KV 366/2024, Katasterzahl IX/41/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft