Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 362/2024
Kollektivvertrag: KV 362/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Jänner 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 362/2024
- Katasterzahl
- I/01/8
Veröffentlicht auf EVI am 18.06.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.430.898
KV 362/2024. Am 5. März 2024 haben der Arbeitgeberverband der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Kärntens und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Zusatzkollektivvertrag (zum Kollektivvertrag KV 356/2005, gültig ab 1. Jänner 2005, idgF) abgeschlossen, der 1. für das Gebiet des Bundeslandes Kärnten; 2. für den „Verband zur Förderung der Tierzucht und Milchwirtschaft“ (Landeskontrollverband Kärnten); 3. für alle Dienstnehmer des Verbandes, die in der Tierzuchtförderung und Leistungsprüfung beschäftigt sind, gilt und am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 362/2024, Katasterzahl I/01/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft