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Kollektivvertrag KV 428/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2024

Kollektivvertrag: KV 428/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Jänner 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 428/2024
Katasterzahl
XIX/93/17

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.488.976

KV 428/2024.  Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, haben einen Zusatzkollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet; 2) für die Mitglieder der österreichischen Kammern der Ziviltechniker:innen und Ziviltechnikergesellschaften; 3) für alle Angestellten und Lehrlinge. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Arbeitnehmer:innen (auch Aushilfskräfte), auf welche das Angestelltengesetz (BGBl Nr 292/1921) idgF Anwendung findet. Ausgenommen sind Ferialpraktikanten und Volontäre, nicht aber Ferialarbeitnehmer:innen. Ferialarbeitnehmer:innen sind sinngemäß wie Lehrlinge zu behandeln. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter KV 428/2024,  Katasterzahl XIX/93/17, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
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