Kollektivvertrag KV 414/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 08.07.2024
Eckdaten
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Jänner 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 414/2024
- Katasterzahl
- IV/31/54
Originalveröffentlichung
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.486.354
KV 414/2024. Am 13. Mai 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Speiseöl- und Fettindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Speiseöl und Margarine erzeugenden Betriebe; b) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; c) für alle ArbeiterInnen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 414/2024, Katasterzahl IV/31/54, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juli 2024
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft