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Kollektivvertrag KV 414/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2024

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Jänner 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 414/2024
Katasterzahl
IV/31/54

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.486.354

KV 414/2024.  Am 13. Mai 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Speiseöl- und Fettindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Speiseöl und Margarine erzeugenden Betriebe; b) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; c) für alle ArbeiterInnen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 414/2024, Katasterzahl IV/31/54, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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