Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 410/2024
Kollektivvertrag: KV 410/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Jänner 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 410/2024
- Katasterzahl
- IV/31/51
Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.486.354
KV 410/2024. Am 12. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die dem Verband der Zuckerindustrie angehörigen Betriebe; c) für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 410/2024, Katasterzahl IV/31/51, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juli 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft