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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 410/2024

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Kollektivvertrag: KV 410/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Jänner 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 410/2024
Katasterzahl
IV/31/51

Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.486.354

KV 410/2024.  Am 12. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die dem Verband der Zuckerindustrie angehörigen Betriebe; c) für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde  unter Registerzahl KV 410/2024, Katasterzahl IV/31/51, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juli 2024

 

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft