Kollektivvertrag KV 303/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 31.05.2024
Kollektivvertrag: KV 303/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Juli 2024
- Ende der Geltung
- Montag, den 30. Juni 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 303/2024
- Katasterzahl
- XIV/61/9
- Geltungsbereich
- a) für die Baustelle: ARGE Rohbaustollen Angath Baulos T4.2, Firmen: BeMo Tunnelling GmbH, ÖSTU-STETTIN Hoch und Tiefbau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.384.569
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 303/2024. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: ARGE Rohbaustollen Angath Baulos T4.2, Firmen: BeMo Tunnelling GmbH, ÖSTU-STETTIN Hoch und Tiefbau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2025 und wurde unter Registerzahl KV 303/2024, Katasterzahl XIV/61/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Mai 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft