VOLKSBANK WIEN AG
EINLADUNG
für die am Mittwoch, dem 19. Juni 2024, um 09.00 Uhr,
ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer stattfindende
VIRTUELLE AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der
VOLKSBANK WIEN AG
(mit Sitz in Wien und der FN 211524 s)
TAGESORDNUNG
Richtigstellung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.04.2024 zu Tagesordnungspunkt 7. „Wahl des Abschluss- und Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2025“
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie Vertretung durch Bevollmächtigte
Die Hauptversammlung wird gem. § 21 Abs. 5 der Satzung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer als einfache virtuelle Hauptversammlung gem. § 2 des Bundesgesetzes über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (VirtGesG) durchgeführt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär der VOLKSBANK WIEN AG berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung.
Das Stimmrecht ergibt sich aus der Anzahl der Stückaktien; jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme.
Zum Zwecke der technischen Ermöglichung der Teilnahme haben sich Aktionäre unter Verwendung des ausgefüllten und unterfertigten Anmeldeformulars anzumelden. Aktionäre erhalten nach Anmeldung von der Gesellschaft an die von ihnen genannte E-Mail-Adresse die Zugangsdaten, um die Teilnahme (einschließlich Wortmeldungen, Teilnahme an Abstimmungen und Erhebung von Widersprüchen) von jedem Ort aus zu ermöglichen.
Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist gemäß § 22 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht, welche von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, zulässig.
Ein Anmelde- und Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt. Anmelde- u. Vollmachtsformulare sind bis spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung an nachfolgende Adresse zu übermitteln:
VOLKSBANK WIEN AG
Bereich Finanzen
Dietrichgasse 25, 1030 Wien
E-Mail: hauptversammlung@volksbankwien.at
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab 28. Mai 2024 bei der VOLKSBANK WIEN AG, Generalsekretariat, Dietrichgasse 25, 1030 Wien, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:30 bis 15:00) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf, insbesondere:
- Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt, über den die Hauptversammlung beschließen soll;
- Information zu den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.
Abschriften zu den Unterlagen im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können von Aktionären ab 28. Mai 2024 auch kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden:
VOLKSBANK WIEN AG
Generalsekretariat
Dietrichgasse 25, 1030 Wien
E-Mail: generalsekretariat@volksbankwien.at
Wien, im Mai 2024
Der Vorstand