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Windkraft Simonsfeld AG (330533d) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 25. Juni 2024, um 17:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 25. Juni 2024 um 17:00 Uhr
Ort:
Stadtsaal im Veranstaltungszentrum Z2000
Sparkassaplatz 2
2000 Stockerau
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 2115 Ernstbrunn, Energiewende Platz 1
Einsichtszeiten:
zu den üblichen Büroöffnungszeiten
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am 7. Tag vor der Versammlung, im Fall der kommenden Hauptversammlung ist dies Dienstag, der 18. Juni 2024, anmelden
Übermittlung:
Post
Windkraft Simonsfeld AG, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Textform erteilt werden und bis spätestens 24. Juni 2024, 12:00 Uhr, eingegangen sein, oder direkt bei der Hauptversammlung vorgelegt werden.
Übermittlung:
Post
Windkraft Simonsfeld AG, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn
Veröffentlicht auf EVI am 25.05.2024

Windkraft Simonsfeld AG

2115 Ernstbrunn, Energiewende Platz 1, FN 330533 d

Einberufung 
der 15. ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der Windkraft Simonsfeld AG ein, die am Dienstag, dem 25. Juni 2024, um 17:00 Uhr, im Stadtsaal im Veranstaltungszentrum Z2000, Sparkassaplatz 2, 2000 Stockerau, stattfindet.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt dem Lagebericht sowie des Konzernabschlusses 2023 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
  6. Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Mitarbeiter*innenbeteiligung (Ermächtigung der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2. bis 6. der Tagesordnung können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 4. Juni 2024, unter folgender Adresse angefordert werden: per Post an Windkraft Simonsfeld AG, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn bzw. per E-Mail an hauptversammlung@wksimonfeld.at

Diese Unterlagen sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht liegen ebenso ab dem oben genannten Zeitpunkt zu den üblichen Büroöffnungszeiten in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 2115 Ernstbrunn, Energiewende Platz 1, zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre auf. Darüber hinaus sind diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wksimonsfeld.at/hauptversammlung spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 4. Juni 2024, zugänglich.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am 7. Tag vor der Versammlung, im Fall der kommenden Hauptversammlung ist dies Dienstag, der 18. Juni 2024, anmelden, wobei die Anmeldung per Post an Windkraft Simonsfeld AG, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn; per Mail an hauptversammlung@wksimonsfeld.at, wobei die Anmeldung in Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist, oder online unter www.wksimonsfeld.at/hauptversammlung erfolgen kann.

Der Vorsitzende der Versammlung kann nach Maßgabe räumlicher Verhältnisse zu Beginn der Hauptversammlung denjenigen Aktionärinnen und Aktionären, welche sich nicht rechtzeitig korrekt angemeldet haben, die Teilnahme an der Hauptversammlung gestatten. Mit dieser Erlaubnis zur Teilnahme ist kein Stimmrecht verbunden. 

MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS

Jede/r Aktionär*in, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine/n Vertreter*in zu bestellen, die/der im Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär hat, die/den sie/er vertritt. Für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wksimonsfeld.at/hauptversammlung Formulare zur Verfügung gestellt, die auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht bzw. von Weisungen in Bezug auf das Abstimmungsverhalten ermöglichen. 

Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Textform erteilt werden und bei der Gesellschaft per Post an Windkraft Simonsfeld AG, Energiewende Platz 1, 2115 Ernstbrunn oder per E-Mail an hauptversammlung@wksimonsfeld.at (als unveränderlicher pdf-Anhang) bis spätestens 24. Juni 2024, 12:00 Uhr, eingegangen sein. Vollmachten in Textform können auch noch am Versammlungsort bei der Registrierung vorgelegt werden.

Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht. 

Ernstbrunn, im Mai 2024

Der Vorstand

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