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FMA – Finanzmarktaufsicht | Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

Finanzbericht hinterlegt: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

Berichtsart
Jahresabschluss
Rechtsgrundlage
§ 18 Abs. 6 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG)
Hinterlegungsort
https://www.fma.gv.at/
Veröffentlicht auf EVI am 17.05.2024

FMA – Finanzmarktaufsicht

A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5

Hinweisbekanntmachung

Der Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gibt bekannt, dass der geprüfte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresabschluss der FMA sowie die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Nationale Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds - Single Resolution Fund (SRF) für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 18 Abs. 6 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf der Homepage der FMA veröffentlicht wurden und ab sofort unter der Internet-Adresse www.fma.gv.at zur Einsicht bereit gehalten werden. Der jeweilige Jahresabschluss wird bis zur Veröffentlichung des nächstfolgenden Jahresabschlusses zur Einsicht zur Verfügung stehen.

Wien, 15. Mai 2024

Der Vorstand der FMA

Verantwortlich für den Inhalt: FMA – Finanzmarktaufsicht
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl3-ldh