FMA – Finanzmarktaufsicht | Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023
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Finanzbericht hinterlegt: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023
- Berichtsart
- Jahresabschluss
- Rechtsgrundlage
- § 18 Abs. 6 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG)
- Hinterlegungsort
Veröffentlicht auf EVI am 17.05.2024
FMA – Finanzmarktaufsicht
A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5
Hinweisbekanntmachung
Der Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gibt bekannt, dass der geprüfte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresabschluss der FMA sowie die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Nationale Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds - Single Resolution Fund (SRF) für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 18 Abs. 6 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf der Homepage der FMA veröffentlicht wurden und ab sofort unter der Internet-Adresse www.fma.gv.at zur Einsicht bereit gehalten werden. Der jeweilige Jahresabschluss wird bis zur Veröffentlichung des nächstfolgenden Jahresabschlusses zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Wien, 15. Mai 2024
Der Vorstand der FMA
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