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Bergbahnen Kappl AG (42420h) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

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Ordentliche Hauptversammlung: 27.06.2024, 19.00 Uhr

Termin
Donnerstag, den 27. Juni 2024 um 19:00 Uhr
Ort
Gemeindesaal Kappl
Unterlagen
Hinterlegungsort
In den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
Einsichtszeiten
ab 05.06.2024 während der Geschäftszeiten
Teilnahmevoraussetzungen
Berechtigung
1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.
Vertretungsregelung
Erteilung der Vollmacht
2. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Diese Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Veröffentlicht auf evi.gv.at am 21.05.2024

Bergbahnen Kappl AG

Kappl, FN 42420 h

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

der Bergbahnen Kappl AG | FN 42420 h | Au 483 | 6555  Kappl
am Donnerstag, den 27.06.2024, 19.00 Uhr
im Gemeindesaal Kappl

I. Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Vorlage Jahresabschluss, Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl Abschlussprüfer

    2.1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2022/23;
    2.2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/23;
    2.3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/23;
    2.4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/24

  3. Bericht des Vorstandes
  4. Vorstellung Projekt Dias-Bahn | Neubau 2025
  5. Allfälliges

II. Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen ab 05.06.2024 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft während der Geschäftszeiten auf:

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung / Vertretung

  1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

  2. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Diese Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Kappl, 2024-05-21

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Bergbahnen Kappl AG (42420h)