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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 264/2024

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Kollektivvertrag: KV 264/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 264/2024
Katasterzahl
XX/94/14
Geltungsbereich
Der Kollektivvertag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle der o. a. Bundesinnung angehörenden Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges der Schädlingsbekämpfer einschließlich der Vogel- und Taubenabwehr; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 15.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.344.963

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 264/2024. Am 25. Jänner 2024 haben die Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge in der Schädlingsbekämpfung abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle der o. a. Bundesinnung angehörenden Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges der Schädlingsbekämpfer einschließlich der Vogel- und Taubenabwehr; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge.

Der unter Registerzahl KV 264/2024, Katasterzahl XX/94/14, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie einer Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Mai 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft