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Dachstein Tourismus AG (75705g) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

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Ordentliche Hauptversammlung: 14. Juni 2024, ab 12:00 Uhr

Termin
Freitag, den 14. Juni 2024 um 12:00 Uhr
Ort
Villa Toscana
Toscanapark 6
4810 Gmunden
Unterlagen
Hinterlegungsort
Sitz der Gesellschaft
Einsichtszeiten
Ab dem 24. Mai 2024
Teilnahmevoraussetzungen
Berechtigung
Gemäß Punkt 17. der Satzung der Dachstein Tourismus AG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte bei Inhabern von Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft jeweils zu Beginn der Hauptversammlung.
Abgabetermin Nachweis
11.06.2024
Übermittlung
Post
Gosauseestraße 52, 4824 Gosau
E-Mail
elisabeth.bruckenberger@dachstein.at
Vertretungsregelung
Erteilung der Vollmacht
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Übermittlung
Post
Gosauseestraße 52, 4824 Gosau
E-Mail
elisabeth.bruckenberger@dachstein.at

Veröffentlicht auf EVI am 14.05.2024

Dachstein Tourismus AG

EINLADUNG

zu der am Freitag den 14. Juni 2024, ab 12:00 Uhr
in 4810 Gmunden, Toscanapark 6, Villa Toscana
stattfindenden

83. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der
Dachstein Tourismus AG

Tagesordnung

  1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2022/23 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
  2. Kenntnisnahme des Bilanzverlustes sowie Vortrag auf neue Rechnung
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/23
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/23
  5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/23
  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
  7. Wahl in den Aufsichtsrat

Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 24. Mai 2024 am Sitz der Gesellschaft Einsicht in die Unterlagen gem. § 108 Abs. 3 AktG zu nehmen. Den Aktionären werden auf Verlangen kostenlos Abschriften der in § 108 Abs. 3 AktG genannten Unterlagen übermittelt.

Gemäß Punkt 17. der Satzung der Dachstein Tourismus AG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte bei Inhabern von Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft jeweils zu Beginn der Hauptversammlung. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir jene Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, um Anmeldung bei der Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (elisabeth.bruckenberger@dachstein.at) bis spätestens 11. Juni 2024.

Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Das Stimmrecht wird nach der Zahl der Stückaktien ausgeübt.

Es steht den Aktionären offen, sich in der Hauptversammlung gem. § 113 AktG vertreten zu lassen. Die Vorschriften über die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114 AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (elisabeth.bruckenberger@dachstein.at) übermittelt werden.

Gosau, im Mai 2024 

Der Vorstand

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