Villach
Anlagenbehörde
Sachgebiet - Bautechnik
9500 Villach, Rathaus
Rathausplatz 1
Villach, 30. April 2024
Zahl: 1/AB 10714/2021/02/09/LS
Edikt
Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages und Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren
Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten: Mit Eingabe vom 27. Juli 2023 sowie unter Nachreichung projektsändernder bzw. projektsergänzender Unterlagen, letztmalig mit 30. Jänner 2024 haben die Bauwerber Herr DI Dieter Weratschnig und Frau Christina Martinazzo um die baupolizeiliche Bewilligung für den Abbruch der bestehenden Gebäude sowie für die Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus zwei miteinander verbundenen dreigeschossigen Baukörpern mit insgesamt 15 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 17 Stellplätzen sowie 8 oberirdischen PKW-Stellplätzen, von welchen 3 davon mittels Carport überdacht sind, in 9500 Villach, Hans-Sittenberger-Straße 15 auf Grst.Nr. 423/4 KG Völkendorf angesucht.
Beschreibung des Vorhabens: Geplant ist der Abbruch der am Grundstück befindlichen Objekte sowie die Errichtung einer dreigeschossigen unterkellerten Wohnanlage in Massivbauweise bestehend aus einer Tiefgarage sowie drei oberirdischen Geschoßen.
Die maximalen Außenabmessungen der Wohnanlage betragen 53,54 m in der Länge sowie 14,58 m (inkl. auskragende Balkone) in der Breite. Die fertige Erdgeschoßfußbodenoberkante wurde mit einer Höhe von +522,12 m über Adria definiert. Als Dachform der beiden Hauptbaukörper gelangt eine Sattel-Walmdachkonstruktion zur Ausführung. Die max. Firsthöhe beträgt +10,655 m über fertiger Erdgeschoßfußbodenoberkante.
Im Untergeschoß befinden sich die Tiefgarage mit 17 PKW-Stellplätzen, ein Fahrradabstellraum, die Kellerräumlichkeiten sowie Wirtschafts- und Technikräume.
Im Außenbereich sollen 8 oberirdische PKW-Stellplätze errichtet werden, 3 davon sollen mittels Carport überdacht werden. Weiters finden sich im Außenbereich weitere Fahrradabstellplätze, ein Kinderspielplatz sowie Grünflächen. Die Zufahrt zur Wohnanlage erfolgt über das nördlich anrainende Grundstück 997/1 (Hans-Sittenberger-Straße, öffentliches Gut).
Die Beheizung erfolgt mittels Tiefenbohrung/Erdwärme.
Für das Verfahren gilt: Gegen dieses Vorhaben können bis 1. Juli 2024 bei der Behörde, Stadt Villach, Abt. Anlagenbehörde, Sachgebiet Bautechnik, Rathausplatz 1, 9500 Villach, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Für die schriftliche Einbringung stehen auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Fax 205-2299, E-Mail: bautechnik@villach.at) zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, Ihre Parteistellung verlieren.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Wir müssen Sie allerdings darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber an Einwendungen auch inhaltliche Anforderungen stellt. So müssen Sie konkret behaupten, dass eine Beeinträchtigung bestimmter Ihnen zustehender Rechte gegeben sein kann.
Zu diesem Vorhaben wird eine öffentliche mündliche Verhandlung verbunden mit einem Augenschein anberaumt. Ort: 9500 Villach, Hans-Sittenberger-Straße 15, Datum: Montag, 15. Juli 2024| Zeit: 11 Uhr
Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechtes oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar - vertreten lassen,
- wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.
Die Anträge, die Antragsunterlagen und die vorliegenden Sachverständigengutachten liegen, soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind, während der Einwendungsfrist zur öffentlichen Einsicht auf:
Ort der Einsichtnahme: Baurechtlicher Akt: Zl.: 10714/2021 Abteilung Anlagenbehörde, Sachgebiet Bautechnik des Magistrates der Stadt Villach Eingang I, 2. Stock, Zimmer 203 bzw. 204, Rathausplatz 1, 9500 Villach | Zeit: Mo von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung; Di von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr; Mi von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung; Do von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr; Fr von 8 bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b, 44d, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, AVG 1991, § 16 Kärntner Bauordnung 1996, K-BO 1996
Für den Bürgermeister
Ljubica Stipic I Sachbearbeiterin – Anlagenbehörde Bautechnik